akademie_recruiting 3. GEBÄUDEMANAGEMENT. TECHNIK
BEFÄHIGTE PERSON FÜR DIE PRÜFUNG VON LEITERN, TRITTEN UND FAHRBAREN ARBEITSBÜHNEN
# Nr-2541 
Zielgruppe:
Haustechnisches Fachpersonal, Hausmeister:innen, Haustechniker:innen, Instandhalter:innen, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit 
Termin:
Auf Anfrage
Ziel:
Sie können Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) sachkundig prüfen und ermöglichen eine gefahrlose Benutzung. Vorgeschriebene wiederkehrende Prüfungen, können von einem Personal durchgeführt werden. Sie können die Dienstleistung anderen Unternehmen anbieten 
Referent:
TÜV SÜD AKADEMIE GmbH 
Inhalt:
• BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2 • DGUV Information 208-016, DGUV Information 201-011 und ihre Umsetzung • Normen (DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183, DIN EN 1004) und Vorschriften • Verantwortung und Haftung • Aufgaben und Pflichten der zur Prüfung befähigten Person • Arbeitssicherheit beim Umgang mit Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen • Grundlagen der Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen • Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen: Hinweise zum optimalen Vollzug im eigenen Unternehmen oder als Dienstleister • Bestimmungsgemäße Verwendung • Abschlussprüfung 
Veranstaltungsort:
Auf Anfrage  
Kosten:
Auf Anfrage
BEFÄHIGTE PERSON FÜR DIE PRÜFUNG VON LEITERN, TRITTEN UND FAHRBAREN ARBEITSBÜHNEN
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